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   BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20   

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https://dejure.org/2020,43957
BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20 (https://dejure.org/2020,43957)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20 (https://dejure.org/2020,43957)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2020 - NotSt (Brfg) 3/20 (https://dejure.org/2020,43957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG, § ... 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 3, § 65 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 109 BNotO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 77 Abs. 1 BDG, § 48a BNotO, § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO, § 53 BeurkG, § 6 BeurkG, § 873 Abs. 2 BGB, § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO, § 15 Abs. 2 GBO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 65 Abs. 1 BDG, § 105 BNotO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der disziplinarrechtlichen Verfolgbarkeit des dem Notar angelasteten Disziplinarvergehens gegen das Gebot der Unparteilichkeit infolge seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt; Einstellung des Verfahrens aufgrund der übereinstimmenden ...

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Gebot der notariellen Unabhängigkeit im Rahmen des Urkundenvollzugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14 Abs. 1 S. 2; BNotO § 48a
    Wegfall der disziplinarrechtlichen Verfolgbarkeit des dem Notar angelasteten Disziplinarvergehens gegen das Gebot der Unparteilichkeit infolge seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt; Einstellung des Verfahrens aufgrund der übereinstimmenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notar muss unparteilich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 119/18

    Amtspflichten des Notars im Rahmen der Vollziehung beurkundeter

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt der Notar, der seiner Amtspflicht zur Einreichung vollzugsreifer Urkunden nachkommt, im Übrigen selbst dann nicht gegen seine Pflicht zu unabhängiger und unparteiischer Betreuung aus § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO, wenn ein Beteiligter die Wirksamkeit der zu vollziehenden Erklärung mit beachtlichen Gründen bestreitet (BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - V ZB 119/18, NJW 2020, 610 Rn. 40).
  • BGH, 26.11.2012 - NotSt (Brfg) 2/12

    Anwaltsnotar: Voraussetzungen und Folgen eines Mitwirkungsverbots

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20
    aa) Zu Recht ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass der Kläger gegen das ihm obliegende Gebot der Unparteilichkeit (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO) - ein das Notaramt schlechthin prägendes Wesensmerkmal (vgl. zB Senat, Beschluss vom 26. November 2012 - NotSt(Brfg) 2/12, DNotZ 2013, 310 Rn. 17; Frenz in Frenz/Miermeister, Bundesnotarordnung, 5. Aufl., § 14 BNotO Rn. 7) - verstoßen hat, indem er zumindest den Anschein erweckte, sich gegenüber dem Grundbuchamt einseitig für die Interessen des Verkäufers eingesetzt zu haben.
  • BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20
    Denn Grund dafür war allein, dass der Kläger infolge seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt (§ 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit des ihm angelasteten Disziplinarvergehens weggefallen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 3/18, BeckRS 2018, 43112 Rn. 3 und vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 3/18

    Auferlegung der Kosten des Verfahrens nach bereinstimmender Erledigterklärung;

    Auszug aus BGH, 16.11.2020 - NotSt (Brfg) 3/20
    Denn Grund dafür war allein, dass der Kläger infolge seines altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt (§ 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit des ihm angelasteten Disziplinarvergehens weggefallen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 3/18, BeckRS 2018, 43112 Rn. 3 und vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2022 - 20 W 152/22

    Grundbuchfähigkeit des hessischen Gemeinschaftswalds

    Macht ein Notar, wie hier, nicht deutlich, für wen er gemäß § 15 Abs. 2 GBO Beschwerde einlegt, ist von einer Einlegung im Namen aller Antragsberechtigten auszugehen, falls sich nicht aus den Umständen etwas Anderes ergibt (OLG Naumburg v. 16.04.2021 - 12 Wx 46/20, Juris-Rn. 7; OLG Jena FGPrax 2021, 248; vgl. auch BGH NotBZ 2021, 173 Rn. 14).
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